Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies gesetzlich zulässig ist, in elektronischer Form an.
Elektronisch durchgeführt werden können daher
- Beglaubigungen digitaler Signaturen (zum Beispiel von Unterschriften/Signaturen auf einem Kaufvertrag)
- digitale Notariatsakte (zum Beispiel GmbH-Gründung, Abtretungsverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Pflichtteilsverzichte, etc.)
- virtuelle Gesellschafterversammlungen (zum Beispiel für die Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung einer GmbH)
Die Erbringung dieser elektronischen notariellen Dienstleistungen erfolgt dergestalt, dass die entsprechenden Urkunden im Rahmen einer Videokonferenz, die über eine eigens eingerichtete Plattform stattfindet, unter Einhaltung der Bestimmungen der Notariatsordnung elektronisch signiert werden. Dazu können eigens ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturen oder die bekannte „Handy-Signatur“ (bzw. „ID-Austria“) verwendet werden.
Alle elektronischen Dienstleistungen können auch in „Hybrid-Form“ erbracht werden. Das bedeutet, dass eine Partei eines Rechtsgeschäfts vor Ort in unserer Kanzlei anwesend und die andere Partei elektronisch im Rahmen einer Videokonferenz zugeschaltet ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer elektronischen Dienstleistungen ist ein gültiger Reisepass, eine funktionierende E-Mailadresse, ein eigenes Smartphone und ein Laptop oder PC mit Videokonferenzfunktionalität (= gute Internetverbindung, Kamera und Mikrofon).
In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer elektronischen notariellen Dienstleistung einen Online-Identifizierungsvorgang durchlaufen!
Die Errichtung letztwilliger Verfügungen (= Testamente) in elektronischer Form ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässig.
Für nähere Fragen wenden Sie sich per E-Mail unter office@notariat-grabenwarter.at oder telefonisch unter 02755/44 100 an uns!