Der Gesetzgeber hat den Notaren in den letzten Jahren zusätzliche Aufgaben im Bereich der Vorsorge älterer Menschen übertragen. Angesichts besserer medizinischer Versorgung und steigender Lebenserwartung wächst die Anforderung an die Vorsorge dafür, dass man im hohen Alter nicht mehr jede Entscheidung alleine treffen kann.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung können Anordnungen für Fälle schwerer Erkrankungen getroffen werden, in denen man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen auszudrücken (z.B. schwerer Schlaganfall). Beim Notar können Sie eine verbindliche Patientenverfügung für diesen Fall errichten und Anordnungen für die medizinische Behandlung treffen. Wir arbeiten mit Ihrem Hausarzt zusammen, der die medizinische Seite abdeckt, und speichern jede Patientenverfügung, sodass sie im Fall des Falles von jedem dazu berechtigten Arzt in jedem Krankenhaus in Österreich rund um die Uhr und rasch und einfach abgerufen werden kann.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht, können Sie für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson auswählen und mit der Erledigung aller wichtigen Angelegenheiten betrauen. Wir beraten bei der Errichtung einer solchen Vollmacht und errichten diese rasch und kostengünstig. Sie können damit die Bestellung eines (möglicherweise fremden und teureren) Sachwalters durch das Gericht vermeiden.