Ehe- und Partnerschaftsverträge
Mit Ehe- und Partnerschaftsverträgen können Sie Regelungen für den Fall der Scheidung oder Trennung treffen. Im Fall der Ehe kann es sinnvoll es sein, von den gesetzlichen Regeln abweichende Vereinbarungen zu treffen. Bei Lebensgemeinschaft ist der Bedarf an Regelungen und Beratung höher, weil das Gesetz keine Regelungen trifft. Wir beraten Sie individuell über die Verteilung des Vermögens und errichten maßgeschneiderte Ehe- und Partnerschaftsverträge.
Scheidungsvereinbarungen
Auch im Fall einer Scheidung beraten wir Sie umfassend. Wir erstellen Scheidungsvereinbarungen, die Rechtssicherheit für beide Seiten bringen und künftige Konflikte vermeiden sollen.
Adoptionsverträge
Die erb- und familienrechtlichen Folgen einer Adoption werden oft unterschätzt. Wir beraten umfassend über die Rechtsfolgen, errichten die notwendigen Urkunden und vertreten im anschließenden pflegschaftsgerichtlichen Bewilligungsverfahren.