Geldscheine und Münzen

Beratung über die Vermögensübergabe

Wir beraten Sie umfassend über die optimale Form der Vermögensübergabe, auch im Hinblick auf die steuerlichen Folgen. Damit soll Streit in der Familien vermieden und die erwirtschaftete Vermögenssubstanz möglichst ohne Einbuße weitergegeben werden können, um künftigen Generationen eine Basis für ihre Lebensführung und ihr wirtschaftliches Fortkommen zu geben.

Testamente

Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu ungerecht empfundenen Ergebnissen und damit zu Streitereien in den Familien. Wir beraten objektiv Eltern und Kinder über die Möglichkeiten der Testamentserrichtung und achten bei der Abfassung des Testaments genau darauf, dass der Wille des Testamentserrichters genau zum Ausdruck kommt.
Unsere Kanzleimitarbeiter fungieren als gesetzliche Testamentszeugen und sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei uns errichtete Testamente werden von uns sicher aufbewahrt und sind im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registriert, damit sie im Todesfall sicher und rasch aufgefunden werden können.
Auch die von unseren Vorgängern, insbesondere auch von Dr. Pölzer errichteten Testamente, werden ebenfalls von uns aufbewahrt und können bei uns auch jederzeit geändert werden, wenn sich die Umstände geändert haben.

Erb- und Pflichtteilsverzichte

Wir beraten individuell über Möglichkeiten des Erbverzichts und des Pflichtteilsverzichts, um Vermögenseinheiten (Betriebe, Häuser, Landwirtschaften) in ihrer Substanz zu erhalten und Streit in der Familie zu vermeiden.

Verlassenschaftsverfahren

Wir sind im Auftrag des Bezirksgerichts Melk für die Verlassenschaften nach Todesfällen in den Gemeinden Bischofstetten, Hürm, Kilb, Kirnberg/Mank, St. Leonhard/Forst, Mank, Ruprechtshofen und Texingtal zuständig.
Wir laden nach Todesfällen die nächsten Angehörigen und führen rasch, unbürokratisch und kostengünstig das Verfahren durch. Selbstverständlich beraten wir alle Erben individuell über die beste Form der Erbantrittserklärung, über Erbteilungsübereinkommen und die steuerlichen Folgen.