Übergabsverträge
Übergabsverträge sollen den landwirtschaftlichen Betrieb möglichst ungeteilt erhalten und auch die Übergeber, z.B. mit einem Wohnrecht, mit Belastungsverboten und für den Fall der Pflege, abzusichern.
Pachten und Verpachten
Pachten und Verpachten von Flächen ist oft zur Erreichung der richtigen Betriebsgröße notwendig. Wir beraten bei der Erstellung der Verträge und errichten diese nach den Bedürfnissen Ihres Betriebs.
Bau-, raumordnungsrechtliche und grundverkehrsrechtliche Beratung
Bei der Errichtung von Gebäuden und bei Nutzungsänderungen – oft auch im Zusammenhang mit Übergaben und – stellen sich immer wieder Fragen des Bau- und Raumordnungsrechts. Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften bedarf der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung. Auch hier bieten wir umfassende Beratung.